Die EU-Holzhandelsverordnung ist seit dem Jahre 2013 in Kraft. Sie verbietet das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag. Unternehmen, die Holz und Holzprodukte in die europäische Union einführen, müssen durch ein umfangreiches Sorgfaltspflichtsystem nachweisen, dass alle erforderlichen Informationen über die Materialien vorliegen und auf dieser Grundlage das individuelle Risiko geprüft und minimiert worden ist, dass die eingesetzten Rohstoffe aus illegalen Quellen stammen. Seit 2021 ist mit der Holzhandelsregulierung in der Schweiz ein sehr ähnliches Regelwerk für schweizer Unternehmen erlassen worden.
HRconsult und die Muttergesellschaft Der HOLZRING waren schon in die vorgelagerten Diskussionsprozesse um die Holzhandelsverordnung auf nationaler Ebene als auch international eingebunden. Darum verfügen wir in diesem Themengebiet über eine außerordentliche Expertise.
Unternehmen, die sich den Herausforderungen aus den Verordnungen stellen müssen, können auf aktive Unterstützung und Beratung durch uns setzen. HRconsult kann bei der Einführung der geforderten Managementsysteme und auch bei Problemen und aufkommenden Fragestellungen im Zusammenhang mit den behördlichen Prüfungen helfen.
»Besondere Kompetenz durch langjährige Erfahrung mit der Holzhandelsverordnung sorgt für bestmögliche Unterstützung!«